Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
gültig ab 09.05.2022

1. Geltungsbereich

Für alle Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen von Auto Thalhammer GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen und diese werden nicht Bestandteil des Vertrages.

2. Angebot

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Auskünfte und Zusagen stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage welcher Art auch immer dar. Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten.

3. Vertragsabschluss / Rücktritt

Ein Vertrag (Auftrag) mit dem Auftraggeber kommt erst durch Annahme von Auto Thalhammer GbmH zustande. Der Auftraggeber verzichtet auf eine Annahmeerklärung lt. §864 ABGB. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich. Das Rücktrittsrecht gilt nicht für folgende Warengruppen und bei folgenden auflösenden Ereignissen: Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Waren, deren Versiegelung geöffnet wurde. Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden. Aufgebaute Bausätze und Teile, die bereits eingebaut wurden. Waren, die bereits genutzt wurden.

4. Rechnung

Der Auftragnehmer behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.

5. Zahlung

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug und spesenfrei bei Rechnungserhalt zahlbar. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarungen anerkannt. 

6. Verzugspesen, Mahn- und Inkassospesen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug und spesenfrei bei Rechnungserhalt zahlbar. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ist Auto Thalhammer GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat zu verrechnen; Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen werden davon nicht beeinträchtigt. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen und pro erfolgter Mahnung einen Betrag von 18,00 Euro zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig stehenden oder bedingten Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, das Eigentum von Auto Thalhammer GmbH. Der uneingeschränkte Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. Zinsen und Kosten) gilt speziell auch bei Verarbeitung, Umbildung und insbesondere auch bei Verbindung mit anderen Teilen als ausdrücklich vereinbart. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

8. AGB-Rechtsgültigkeit

Mit Erteilung eines Auftrages verpflichtet sich der Auftraggeber zur Achtung der AGB von Auto Thalhammer GmbH und deren Anerkennung als einzige Rechtsgrundlage in Bezug auf das Unternehmen Auto Thalhammer GmbH. Bei Missachten dieser Bestimmungen behält sich Auto Thalhammer GmbH das Recht auf gerichtliche Einbringung vor.

9. Sonstiges

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Wels vereinbart. Der Vertragspartner verzichtet auf Anfechtung aus Irrtum. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages oder des Vorliegens einer Regelungslücke werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.